Aufgrund der Ankündigungen der Regierung und des geänderten Gesetzesdekrets bezüglich der Pflicht zur Vorlage eines Gesundheitspasses möchten wir Sie darüber informieren, dass wir kein ERP vom Typ PA (Plein air) sind, sondern eine IOP (Installation Ouverte au Public) und daher nicht verpflichtet sind, von unseren Besuchern einen Gesundheitspass zu verlangen. Es gibt also keine Einschränkungen für den Zugang zum Garten, außer dass Sie die Absperrmaßnahmen beachten müssen.
Wir werden Sie natürlich in den nächsten Tagen über alle möglichen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Wir freuen uns darauf, Sie bald in unserem Garten begrüßen zu dürfen!